Anwendungsbereich der 4. KH-Richtlinie

Autor: Weingran

Die 4. KH-Richtlinie erfasst zunächst die Mitgliedstaaten der EU.

Darüber hinaus haben die Staaten des EWR am 31.01.2001 beschlossen, dass die 4. KH-Richtlinie auch in folgenden Staaten Anwendung findet: Island, das Fürstentum Liechtenstein und Norwegen.