Autor: Weingran |
Die 4. KH-Richtlinie erfasst zunächst die Mitgliedstaaten der EU.
Darüber hinaus haben die Staaten des EWR am 31.01.2001 beschlossen, dass die 4. KH-Richtlinie auch in folgenden Staaten Anwendung findet: Island, das Fürstentum Liechtenstein und Norwegen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|