Autor: Götsche |
PraxishinweisSolche Auskünfte können zur Vorbereitung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung nützlich sein. Zudem kann erst dann, wenn der andere Ehegatte erfolglos zur Auskunftserteilung aufgefordert wurde, ein Auskunftsanspruch nach § 4 Abs. 2 VersAusglG gegenüber den Versorgungsträgern des anderen Ehegatten geltend gemacht werden. |
PraxishinweisDer Antrag wird regelmäßig nur dann gestellt werden, wenn ein Scheidungsverfahren vorbereitet werden soll oder wenn der VA außerhalb der Scheidung isoliert durchgeführt wird. Im Scheidungsverbund ermittelt das Familiengericht die Anrechte von Amts wegen, weshalb dann i.d.R. kein Interesse an einem eigenen Antrag besteht. |
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