OLG Hamm - Beschluss vom 11.05.2011 (II-8 WF 310/10)
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet. [...]