OLG Köln - Beschluß vom 31.07.1997
16 Wx 78/97
Normen:
WEG §§ 15, 14 ;

Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern

OLG Köln, Beschluß vom 31.07.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 78/97

DRsp Nr. 1997/9469

Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern

»Auch das Recht, die Unterlassung einer der Teilungserklärung grob widersprechenden Nutzung von Sondereigentum verlangen zu können, kann verwirkt werden, wenn die Miteigentümer diese Nutzung über Jahre hin duldet, aus dieser Nutzung folgende Kosten in den jährlichen Abrechnungen berücksichtigt und dadurch das Vertrauen begründet haben, auch in Zukunft den Unterlassungsanspruch nicht geltend zu machen. Das Motiv einer solchen Duldung kann nur insoweit eine Rolle spielen, als es auch den Anspruchsgegnern bekannt war und deshalb ihr Vertrauen infrage stellen konnte.«

Normenkette:

WEG §§ 15, 14 ;

Gründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner zu 2) und 3) ist zulässig (§§ 45 Abs. 1 WEG, 20, 22 Abs. 1 , 27, 29 FGG). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Der angefochtene Beschluß des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand (§§ 27 Abs. 1 FGG, 550 ZPO).