Wiedereinsetzung bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - Stillschweigender Antrag durch sofortige weitere Beschwerde
BayObLG, Beschluß vom 27.02.1997 - Aktenzeichen 2Z BR 13/97
DRsp Nr. 1997/3423
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - Stillschweigender Antrag durch sofortige weitere Beschwerde
»Wird vom Landgericht ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde verworfen, weil die Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags nicht eingehalten wurde, so liegt in der sofortigen weiteren Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts regelmäßig der stillschweigende Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung.«