OLG Hamburg - Beschluss vom 04.12.2009 (2 Wx 34/09)
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 30.3.2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu [...]