7/7.12.2.8 Sicherheitsleistung bei Doppelausgebot

Autor: Riedel

Wurde aufgrund eines Abweichungsverlangens ein Doppelausgebot ausgerufen, so muss ein Bieter, für dessen Gebot Sicherheitsleistung verlangt wurde, für jedes seiner Gebote Sicherheit leisten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob das Gebot bzw. die Gebote auf die gesetzlichen oder die abweichenden Versteigerungsbedingungen gelegt werden. Die verlangte Sicherheitsleistung ist allerdings nicht für jede Ausgebotsform gesondert zu erbringen. Da der Zuschlag immer nur auf ein Meistgebot erteilt werden kann, genügt die Sicherheitsleistung für das jeweils höchste Gebot. Zur Sicherheitsleistung vgl. auch Teil 7/7.12.3.