LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.03.2009 (12 Ta 380/08)
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 27.08.2008 - 9 Ca 1647/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Die [...]