Ulf Schönenberg-Wessel

Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche darlegen und beweisen

Darlegungs- und Beweislast im Pflichtteilsrecht sicher beherrschen – für eine erfolgreiche Prozessführung

Wer muss im Pflichtteilsrecht eigentlich was beweisen?

Die Antwort auf diese Frage entscheidet in der Praxis häufig über Erfolg oder Misserfolg eines Pflichtteilsprozesses – sei es bei der Bewertung des Nachlasses, beim Auskunftsanspruch oder bei der Pflichtteilsergänzung wegen lebzeitiger Schenkungen des Erblassers.

Unser Webinar „Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche darlegen und beweisen“ vermittelt Ihnen – ausgehend von den Grundlagen des Beweisrechts – einen kompakten Überblick über die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der §§ 2311–2314 BGB sowie der §§ 2325 und 2329 BGB.

Dabei werden auch aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt, damit Sie Ihre Mandate prozesssicher führen können.
 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • ✔ Fundierte Grundlagen des Beweisrechts – von der Beweiserhebung über das Beweismaß bis zum selbständigen Beweisverfahren
  • ✔ Klare Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der Ermittlung von Nachlassaktiva und -passiva
  • ✔ Sicherheit beim Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB einschließlich eidesstattlicher Versicherung
  • ✔ Gezielte Argumentation bei der Pflichtteilsergänzung, etwa bei gemischten Schenkungen oder nachträglicher Entgeltlichkeit
  • ✔ Überblick über den Anspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB – bis hin zum Wegfall der Bereicherung
  • ✔ Aktuelle Rechtsprechung und Literatur, direkt umsetzbar in Ihrer Mandatsbearbeitung und Prozessstrategie
     

Incl. Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO.
 

Inhalte des Webinars

I. Grundlagen des Beweisrechts

    • Beweiserhebung
    • Beweiswürdigung
    • Beweismaß
    • Selbständiges Beweisverfahren

II. Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2311–2313 BGB)

    • Nachlassaktiva
    • Nachlasspassiva

III. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch (§ 2314 BGB)

    • Pflichtteilsberechtigung
    • Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Nachlass (Wertermittlung)
    • Mangelnde Sorgfalt bei der Errichtung des Verzeichnisses (eidesstattliche Versicherung)

IV. Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB)

    • Ergänzungspflichtige Schenkung
    • Gemischte Schenkung
    • Nachträgliche Entgeltlichkeit
    • Wert des Schenkungsgegenstandes
    • Zeitpunkt der Schenkung

V. Anspruch gegen den Beschenkten (§ 2329 BGB)

    • Zugehörigkeit zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten
    • Schenkung des Erblassers
    • Eintritt des Erbfalls
    • Rechtsgründe
    • Vorrangig Verpflichtete
    • Wegfall der Bereicherung
       

Ihr Referent: Ulf Schönenberg-Wessel

Fundierte Expertise trifft Praxiserfahrung: Als Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht verfügt Ulf Schönenberg-Wessel über umfassende Erfahrung im Bereich der Vermögensnachfolge und des Pflichtteilsrechts. Darüber hinaus hat er sich auf Gestaltungen zugunsten von Menschen mit Behinderung spezialisiert.

Als Senior-Partner der renommierten Kanzlei SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und Partner in Kiel und Mitherausgeber der ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis bringt er nicht nur praktische Erfahrung, sondern auch wissenschaftliche Fundierung mit. Zudem ist er Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgericht.

Seine zahlreichen Veröffentlichungen, unter anderem zu Staudingers BGB-Kommentar und verschiedenen Praxishandbüchern, unterstreichen seine ausgewiesene Expertise im Erb- und Pflichtteilsrecht.
 

Für wen ist dieses Webinar geeignet?

Dieses Online-Seminar richtet sich an:

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht
  • Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht
  • Notarinnen und Notare
  • Richterinnen und Richter mit erbrechtlichem Dezernat
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Familienrecht mit Berührungspunkten zum Erbrecht
  • Juristinnen und Juristen, die Pflichtteilsberechtigte oder Erben außergerichtlich und im Prozess vertreten

 

Das Webinar in Kürze

Das Online-Seminar „Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche darlegen und beweisen“ mit Ulf Schönenberg-Wessel (Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht) findet am Mittwoch, 25. November 2026, von 14:00 bis 16:00 Uhr statt. Es erläutert die Darlegungs- und Beweislast nach §§ 2311–2314, 2325 und 2329 BGB und richtet sich an Anwälte, Fachanwälte für Erbrecht, Notare und Richter. Die Teilnahme kostet 199,00 € zzgl. USt; alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO.

1. Häufige Fragen (FAQ)

Worum geht es im Online-Seminar „Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche darlegen und beweisen“?

Das Webinar behandelt die Darlegungs- und Beweislast im Pflichtteilsrecht. Ausgehend von den Grundlagen des Beweisrechts zeigt es, wer im Pflichtteilsprozess welche Tatsachen vortragen und beweisen muss – beim Wert des Nachlasses (§§ 2311–2313 BGB), beim Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch (§ 2314 BGB), bei der Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB) und beim Anspruch gegen den Beschenkten (§ 2329 BGB). Aktuelle Rechtsprechung und Literatur werden berücksichtigt.

Wer ist der Referent des Webinars?

Ulf Schönenberg-Wessel ist Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht. Er ist Senior-Partner der Kanzlei SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und Partner in Kiel, Mitherausgeber der ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis und Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgericht. Er hat unter anderem zu Staudingers BGB-Kommentar und zu verschiedenen Praxishandbüchern veröffentlicht und ist auf Gestaltungen zugunsten von Menschen mit Behinderung spezialisiert.

Wann findet das Webinar statt und wie lange dauert es?

Das Online-Seminar findet am Mittwoch, 25. November 2026, von 14:00 bis 16:00 Uhr statt. Die Dauer beträgt 2 Zeitstunden.

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme kostet 199,00 € je Teilnehmer zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Erhalte ich eine Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO?

Ja. Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO über 2 Zeitstunden. Fachanwältinnen und Fachanwälte können sie zum Nachweis ihrer jährlichen Fortbildungspflicht bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen; über die Anrechnung entscheidet die Kammer.

Für wen ist das Webinar geeignet?

Das Webinar richtet sich an:

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht
  • Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht
  • Notarinnen und Notare
  • Richterinnen und Richter mit erbrechtlichem Dezernat
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Familienrecht mit Berührungspunkten zum Erbrecht
  • Juristinnen und Juristen, die Pflichtteilsberechtigte oder Erben außergerichtlich und im Prozess vertreten

Welche Themen werden im Webinar behandelt?

Das Programm gliedert sich in fünf Teile:

  • Grundlagen des Beweisrechts: Beweiserhebung, Beweiswürdigung, Beweismaß, selbständiges Beweisverfahren
  • Wert des Nachlasses (§§ 2311–2313 BGB): Nachlassaktiva und Nachlasspassiva
  • Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch (§ 2314 BGB): Pflichtteilsberechtigung, Zugehörigkeit zum Nachlass, eidesstattliche Versicherung
  • Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB): ergänzungspflichtige und gemischte Schenkung, nachträgliche Entgeltlichkeit, Wert und Zeitpunkt der Schenkung
  • Anspruch gegen den Beschenkten (§ 2329 BGB): Kreis der Berechtigten, Schenkung, Erbfall, Rechtsgründe, vorrangig Verpflichtete, Wegfall der Bereicherung

Was ist der Unterschied zwischen Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch richtet sich auf die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils und wird nach dem Bestand und Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls berechnet (§§ 2303, 2311 BGB). Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) erfasst zusätzlich Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat; sie werden innerhalb der Zehnjahresfrist anteilig berücksichtigt. Kann der Erbe die Ergänzung nicht leisten, kommt subsidiär ein Anspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB in Betracht.

Wer trägt im Pflichtteilsprozess die Darlegungs- und Beweislast?

Grundsätzlich trägt der Pflichtteilsberechtigte als Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, etwa für den Bestand des Nachlasses oder das Vorliegen einer Schenkung. Erleichterungen ergeben sich vor allem aus dem Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB; zudem kann den Erben eine sekundäre Darlegungslast treffen. Wie sich die Last im Einzelnen verteilt – etwa bei Nachlasspassiva, gemischten Schenkungen oder nachträglicher Entgeltlichkeit –, ist Kernthema des Webinars.

Wie läuft das Online-Seminar ab?

Die Teilnahme erfolgt live online. Fragen an den Referenten können während des Webinars per Chat gestellt werden. Die Seminarunterlagen werden allen Teilnehmenden zugesandt.

Wie kann ich das Webinar buchen?

Die Buchung erfolgt online über die Schaltfläche „Teilnahme buchen!“ auf der Produktseite bei Deubner Recht & Praxis. Für Fragen steht der Service unter +49 221 9370180 zur Verfügung.

Wer veranstaltet das Webinar?

Veranstalter ist Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG mit dem Angebot Deubner Recht & Praxis (deubner-recht.de), einem Fachverlag für Anwälte und Kanzleien mit Online-Seminaren u. a. im Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht.

Ulf Schönenberg-Wessel

Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungs-ansprüche darlegen und beweisen

Online-Teilnahme – Fragen an Referenten per Chat – Zusendung der Seminarunterlagen

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.

Termin:

Mittwoch, 25.11.2026, 14:00 - 16:00 Uhr

Online-Teilnahme

199,00 € je Teilnehmer
zzgl. 19% USt

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