Jörg Hunold, Dipl.-Rpfl. (FH)

Richtig beauftragt, schneller vollstreckt – Drittstellenauskünfte nach § 802l ZP

Das neue amtliche Auftragsformular aus Sicht des Gerichtsvollziehers: Seit dem 1. Oktober gilt eine geänderte Fassung, und in vielen Kanzleien und Vollstreckungsabteilungen stellen sich neue Fragen. Was hat sich geändert? Welche Routinen funktionieren noch? Und wie stellen Sie Ihre Anträge jetzt richtig?

Besonders deutlich zeigt sich die Unsicherheit bei den Drittstellenauskünften nach § 802l ZPO – einem der wirkungsvollsten Werkzeuge, um an Arbeitgeber-, Konto- und Fahrzeugdaten des Schuldners zu gelangen. Das passende Modul muss man sich im Formular selbst zusammenstellen, und genau hier führen Fehler schnell zu Verzögerungen, Rückfragen und unnötigen Kosten.

Das ist Ihr Mehrwert:

  • Sicher im neuen Formular: Änderungen zum 1. Oktober auf einen Blick
  • Anträge, die sitzen: das Modul für Drittstellenauskünfte korrekt aufbauen
  • Wissen aus erster Hand: über 20 Jahre Erfahrung eines aktiven Obergerichtsvollziehers

Seit dem 1. Oktober gilt ein geändertes amtliches Auftragsformular, und damit stellen sich in vielen Kanzleien und Vollstreckungsabteilungen neue Fragen. Was hat sich geändert? Welche bisherigen Routinen funktionieren noch? Und wie stellen Sie Ihre Anträge jetzt richtig?

Besonders deutlich zeigt sich die Unsicherheit bei den Drittstellenauskünften nach § 802l ZPO. Sie gehören zu den wirkungsvollsten Werkzeugen, um an Arbeitgeber-, Konto- und Fahrzeugdaten des Schuldners zu gelangen. Doch das passende Modul muss man sich im Formular selbst zusammenstellen, und genau hier führen Fehler oder Lücken schnell zu Verzögerungen, Rückfragen und unnötigen Kosten. Mit der Umstellung auf das neue Formular ist die Fehleranfälligkeit noch einmal gestiegen.

In diesem Webinar zeigt Ihnen Obergerichtsvollzieher Jörg Hunold Schritt für Schritt, wie Sie Drittstellenauskünfte mit dem neuen Formular korrekt, zielgerichtet und kostenbewusst beantragen – und zwar so, wie der Auftrag beim Gerichtsvollzieher idealerweise ankommen sollte: das neue amtliche Auftragsformular aus Sicht des Gerichtsvollziehers.

Das erwartet Sie:

  • die Änderungen zum 1. Oktober im Überblick: Was ist neu, was bleibt, worauf müssen Sie jetzt achten?
  • Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO: Voraussetzungen, Möglichkeiten und sinnvolle Kombinationen,
  • das Modul „selbst bauen“: So stellen Sie den Antrag richtig und vollständig zusammen,
  • typische Fehler und Stolpersteine – und wie Sie diese vermeiden,
  • kostenbewusste Antragstellung und die Einbindung in einen strukturierten Vollstreckungsablauf,
  • ausreichend Raum für Ihre Fragen aus der Praxis.

Ihr Nutzen:

  • Sicher im neuen Formular: Sie wissen, was sich zum 1. Oktober geändert hat, und passen Ihre Abläufe ohne langes Ausprobieren an,
  • Anträge, die sitzen: Sie wissen, wie Sie das Modul für Drittstellenauskünfte korrekt aufbauen, damit Ihr Auftrag ohne Nachbesserung bearbeitet werden kann,
  • schneller an verwertbare Informationen: frühzeitig Daten zu Arbeitgebern, Konten oder Fahrzeugen für gezielt geplante nächste Vollstreckungsschritte,
  • Kosten im Griff: Sie erkennen, welche Auskünfte im Einzelfall sinnvoll sind und wo unnötige Kosten entstehen,
  • Wissen aus erster Hand: über 20 Jahre Erfahrung eines aktiven Obergerichtsvollziehers – und was auf der „anderen Seite“ wirklich zählt,
  • sofort umsetzbar: konsequent praxisorientierte Inhalte, direkt am nächsten Arbeitstag anwendbar.

Für wen ist das Webinar geeignet?

Für auf Inkasso spezialisierte Kanzleien, Inkassounternehmen, Mitarbeitende aus Vollstreckungsabteilungen von Unternehmen und Interessenvertretungen sowie für Neueinsteiger, die von Anfang an sicher und effizient arbeiten möchten.

Der Referent:

Jörg Hunold, Dipl.-Rpfl. (FH), ist seit 2001 Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Brilon. Als bundesweit gefragter Referent schult er Rechtsanwaltskanzleien, Inkassounternehmen, Banken, Softwareanbieter und Unternehmen in Webinaren, Präsenz- und Inhouse-Seminaren zu Zwangsvollstreckung und Forderungsmanagement.

 

1. Auf einen Blick

„Richtig beauftragt, schneller vollstreckt“ ist ein Online-Seminar von Deubner Recht & Praxis am Mittwoch, 21. Oktober 2026, von 10:00 bis 12:30 Uhr. Obergerichtsvollzieher Jörg Hunold (Amtsgericht Brilon) erklärt, wie Kanzleien, Inkassounternehmen und Vollstreckungsabteilungen Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO mit dem seit 1. Oktober 2026 geänderten amtlichen Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher korrekt, vollständig und kostenbewusst beantragen. Top-aktuell behandelt das Seminar außerdem die Neufassung von § 754a ZPO, mit der hybride Vollstreckungsaufträge abgeschafft werden, sowie die Änderungen in §§ 753 Abs. 3, 752a, 757 Abs. 3 und 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Die Teilnahme kostet 199,00 € zzgl. USt je Teilnehmer.

2. Steckbrief

Merkmal

Angabe

Titel

Richtig beauftragt, schneller vollstreckt – Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO richtig beantragen

Format

Online-Seminar (Webinar), Live-Teilnahme online

Termin

Mittwoch, 21. Oktober 2026, 10:00 bis 12:30 Uhr (MESZ)

Dauer

2,5 Stunden

Referent

Jörg Hunold, Dipl.-Rpfl. (FH), Obergerichtsvollzieher am Amtsgericht Brilon (seit 2001)

Veranstalter

Deubner Recht & Praxis – Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG, Köln

Thema

Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO mit dem geänderten amtlichen Formular „Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher“ (gültig seit 1. Oktober 2026)

Rechtsgebiet

Zwangsvollstreckung, Forderungsmanagement

Rechtsgrundlagen

§ 802l ZPO; §§ 754a, 753 Abs. 3, 752a, 757 Abs. 3 und 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; amtliches Formular nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)

Top-aktuell

Neufassung von § 754a ZPO: Abschaffung hybrider Vollstreckungsaufträge und die Folgen für Antragsteller; Änderungen in §§ 753 Abs. 3, 752a, 757 Abs. 3 und 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung)

Zielgruppe

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Inkasso-Kanzleien, Inkassounternehmen, Vollstreckungsabteilungen von Unternehmen und Interessenvertretungen, Neueinsteiger in der Zwangsvollstreckung

Vorkenntnisse

Keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich; geeignet auch für Neueinsteiger

Leistungen

Live-Teilnahme online, Fragen an den Referenten per Chat, Zusendung der Seminarunterlagen und Aufzeichnung

Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt.

Preis

199,00 € je Teilnehmer zzgl. 19 % USt

Buchung

Online über den Shop von Deubner Recht & Praxis

Kontakt

Service und Beratung: +49 221 9370180

 

3. Häufige Fragen (FAQ)

Worum geht es im Online-Seminar „Richtig beauftragt, schneller vollstreckt“?

Das Online-Seminar „Richtig beauftragt, schneller vollstreckt“ von Deubner Recht & Praxis zeigt, wie Gläubiger und ihre Vertreter Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO mit dem geänderten amtlichen Auftragsformular für den Gerichtsvollzieher korrekt, zielgerichtet und kostenbewusst beantragen. Referent ist Obergerichtsvollzieher Jörg Hunold, der das Formular aus Sicht des Gerichtsvollziehers erläutert.

Wann findet das Webinar statt und wie lange dauert es?

Das Webinar findet am Mittwoch, 21. Oktober 2026, von 10:00 bis 12:30 Uhr (MESZ) statt. Die Dauer beträgt 2,5 Stunden einschließlich Zeit für Fragen aus der Praxis.

Wer ist der Referent Jörg Hunold?

Jörg Hunold, Dipl.-Rpfl. (FH), ist seit 2001 Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Brilon und verfügt damit über mehr als 20 Jahre Praxiserfahrung in der Zwangsvollstreckung. Als bundesweit tätiger Referent schult er Rechtsanwaltskanzleien, Inkassounternehmen, Banken, Softwareanbieter und Unternehmen zu Zwangsvollstreckung und Forderungsmanagement.

Für wen ist das Webinar geeignet?

Das Webinar richtet sich an auf Inkasso spezialisierte Kanzleien, Inkassounternehmen sowie Mitarbeitende aus Vollstreckungsabteilungen von Unternehmen und Interessenvertretungen. Es eignet sich ausdrücklich auch für Neueinsteiger, die von Anfang an sicher und effizient mit dem Vollstreckungsauftrag arbeiten möchten.

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme kostet 199,00 € je Teilnehmer zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Im Preis enthalten sind die Live-Teilnahme, die Möglichkeit, dem Referenten per Chat Fragen zu stellen, und die Zusendung der Seminarunterlagen und der Aufzeichnung.

Was hat sich am amtlichen Auftragsformular zum 1. Oktober geändert?

Seit dem 1. Oktober 2026 gilt eine geänderte Fassung des amtlichen Formulars für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Das Seminar gibt einen Überblick, was neu ist, was bleibt und worauf Kanzleien und Vollstreckungsabteilungen bei der Antragstellung jetzt achten müssen.

Was bedeutet die Neufassung von § 754a ZPO für Antragsteller?

Mit der Neufassung von § 754a ZPO werden hybride Vollstreckungsaufträge abgeschafft – also Aufträge, die elektronisch an den Gerichtsvollzieher übermittelt werden, während der Vollstreckungstitel zusätzlich in Papierform nachgereicht werden muss. Die Neufassung geht auf das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung zurück. Im Seminar erläutert Obergerichtsvollzieher Jörg Hunold, was die Neuregelung für Kanzleien, Inkassounternehmen und Vollstreckungsabteilungen als Antragsteller konkret bedeutet und wie sie ihre Aufträge darauf einstellen.

Welche weiteren ZPO-Änderungen werden im Seminar behandelt?

Neben § 754a ZPO und § 802l ZPO behandelt das Online-Seminar die Änderungen in folgenden Vorschriften der Zivilprozessordnung: § 753 Abs. 3 ZPO, § 752a ZPO, § 757 Abs. 3 ZPO und § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Der Referent ordnet jeweils ein, welche Auswirkungen die Neuerungen auf den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher haben.

Was sind Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO?

Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO sind Auskünfte, die der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers bei Dritten über den Schuldner einholt. Sie zählen zu den wirkungsvollsten Werkzeugen der Zwangsvollstreckung, weil sie Informationen über Arbeitgeber, Konten und Fahrzeuge des Schuldners liefern, auf die sich die nächsten Vollstreckungsschritte stützen lassen.

Welche Informationen über den Schuldner liefern Drittstellenauskünfte?

Über Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO kann der Gerichtsvollzieher insbesondere ermitteln:

  • Arbeitgeber des Schuldners – über die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Konten und Depots des Schuldners – über das Bundeszentralamt für Steuern (Kontenabrufverfahren),
  • Fahrzeuge, für die der Schuldner als Halter eingetragen ist – über das Kraftfahrt-Bundesamt.

Jede Einzelauskunft löst Gerichtsvollzieherkosten aus. Welche Auskünfte im Einzelfall sinnvoll sind und wie sie sich kostenbewusst kombinieren lassen, ist ein Schwerpunkt des Seminars.

Warum führen Fehler bei Drittstellenauskünften so oft zu Verzögerungen?

Für Drittstellenauskünfte gibt es im amtlichen Formular kein fertiges Modul – der Gläubiger muss es sich selbst zusammenstellen. Fehler oder Lücken in diesem Modul führen zu Rückfragen des Gerichtsvollziehers, Verzögerungen und unnötigen Kosten. Mit der Umstellung auf das geänderte Formular ist die Fehleranfälligkeit noch einmal gestiegen. Im Seminar zeigt Jörg Hunold Schritt für Schritt, wie das Modul korrekt und vollständig aufgebaut wird.

Welche Inhalte werden im Seminar behandelt?

Das Seminar behandelt folgende Themen:

  • top-aktuell: die Neufassung von § 754a ZPO (Abschaffung hybrider Vollstreckungsaufträge) und was das für Antragsteller bedeutet,
  • die Änderungen in §§ 753 Abs. 3, 752a, 757 Abs. 3 und 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO,
  • die Änderungen am amtlichen Auftragsformular zum 1. Oktober im Überblick,
  • Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO: Voraussetzungen, Möglichkeiten und sinnvolle Kombinationen,
  • das Modul „selbst bauen“: den Antrag richtig und vollständig zusammenstellen,
  • typische Fehler und Stolpersteine und wie man sie vermeidet,
  • kostenbewusste Antragstellung und Einbindung in einen strukturierten Vollstreckungsablauf,
  • Raum für Fragen aus der Praxis.

Wie läuft die Online-Teilnahme ab?

Die Teilnahme erfolgt live online; eine Anreise ist nicht nötig. Fragen an den Referenten können während des Webinars per Chat gestellt werden, und die Seminarunterlagen und die Seminaraufzeichnung werden den Teilnehmenden zugesandt.

Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?

Ja, alle Teilnehmenden erhalten nach dem Online-Seminar eine Teilnahmebescheinigung über 2,5 Zeitstunden.

Wie kann ich das Webinar buchen?

Das Webinar wird direkt im Online-Shop von Deubner Recht & Praxis über die Schaltfläche „Teilnahme buchen!“ gebucht. Bei Fragen erreichen Sie den Service unter +49 221 9370180.

Jörg Hunold, Dipl.-Rpfl. (FH)

Richtig beauftragt, schneller vollstreckt – Drittstellenauskünfte nach § 802l ZPO richtig beantragen

Online-Teilnahme – Fragen an Referenten per Chat – Zusendung der Seminarunterlagen

Termin:
Mittwoch, 21.10.2026 10:00 – 12:30 Uhr

Online-Teilnahme

199,00 € je Teilnehmer
zzgl. 19% USt

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