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Kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode hat der Gesetzgeber das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz erleichtert vor allem die Gründung von Betriebsräten und verbessert den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmer.
Es stärkt zudem die Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit und beim Einsatz künstlicher Intelligenz in den Betrieben, und es vereinfacht – durch die Fortschreibung der provisorischen Regelungen zur digitalen Kommunikation – die (Sitzungs-)Arbeit der Betriebsräte. Doch welche konkreten Auswirkungen haben die Neuregelugen in der Praxis? Dies erfahren Sie jetzt in unserem aktuellen Spezialreport.
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