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Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Wichtige Neuregelungen und Gesetzestexte, die Sie als Rechtsanwalt kennen sollten!

Am 21.12.2020 wurde der Referentenentwurf veröffentlicht, am 31.03.2021 der Regierungsentwurf verabschiedet und am 17.06.2021 wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz schließlich verkündet. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BRMG) werden wichtige Punkte des Koalitionsvertrags im Bereich des Arbeitsrechts sowie der Strategie "Künstliche Intelligenz" umgesetzt. Auf dieser Seite finden Sie informative Fachbeiträge zum Thema sowie wichtige Gesetzestexte.

Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Neuregelungen zur Wahl des Betriebsrats

Das als Artikelgesetz angelegte Modernisierungsgesetz modifiziert das BetrVG an zahlreichen Stellen. Im Mittelpunkt steht dabei die Wahl des Betriebsrats. Während in der Vergangenheit nur Betriebsangehörige und Leiharbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, über das aktive Wahlrecht verfügten, sieht der geänderte § 7 BetrVG vor, dass fortan bereits Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihre Stimme zur Betriebsratswahl abgeben dürfen [...]

Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag wie das Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Wahl des Betriebsrats neu regelt und erfahren Sie praktische Praxistipps!

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Erweiterung der Beteiligungsrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Die Beteiligungsrechte sind durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz auf einige Bereiche erweitert worden. Wir haben diese Bereiche für Sie in diesem Fachbeitrag zusammengestellt. Außerdem finden Sie hier ebenfalls wertvolle Praxistipps, welche die Änderungen in ein praktisches Umfeld stellen. Klicken Sie hier!

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Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Erleichterung der Betriebsratsarbeit mit Hilfe virtueller Sitzungen (§ 30 Abs. 2, 3 BetrVG)

Die im Zuge der Coronakrise befristet eingeführte, provisorische Möglichkeit, Betriebsratssitzungen ganz oder teilweise virtuell abhalten zu können, ist zu einem festen Bestandteil des BetrVG geworden. Dazu wurden Änderungen und Ergänzungen der §§ 30, 33 und 34 BetrVG vorgenommen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes muss der Arbeitgeber jedem Betriebsrat die technische Ausstattung zur Verfügung stellen, die es ihm ermöglicht, seine Sitzungen als Videokonferenz durchzuführen. [...]

Wie Sie die Betriebsratarbeit durch virtuelle Sitzungen nun erleichtern können, erfahren Sie hier!

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Sonstige Neuerungen, die das Betriebsrätemodernisierungsgesetz mit sich bringt

Darüber hinaus sieht das Betriebsrätemodernisierungsgesetz folgende Neuerungen vor: Datenschutz (§ 79a BetrVG), Elektronische Signatur (§ 76 Abs. 3, § 112 Abs. 1 BetrVG) und erweiterter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice [...]

Was diese Neuerungen bedeuten und inwiefern Sie betroffen sein könnten, lesen Sie hier!

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Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Neue Wahlordnung für Betriebsratswahlen

Inhalt der Neuregelungen im Überblick: Digitale Sitzungen des Wahlvorstands, neue Informations- und Hinweispflichten, Korrektur der Wählerliste, Wahlprozedere und Fristen - Alle wichtigen Informationen in bildenden Fachbeiträgen! Klicken Sie hier!

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