Alles, was ein Anwalt über die beschränkte Erbenhaftung wissen muss!

Im Ausgangspunkt ist klar, dass die Erben für die Nachlassverbindlichkeiten haften (§ 1967 Abs. 1 BGB, § 2058 BGB). Die Erben haben jedoch zwei Vermögensmassen, mit denen sie haften können: den Nachlass und ihr Eigenvermögen. Bei der Erbengemeinschaft bleiben diese Vermögensmassen bis zur Erbteilung getrennt. Beim Alleinerben verschmelzen die Vermögensmassen mit dem Erbfall zu einer einheitlichen Vermögensmasse, können jedoch nachträglich durch Haftungsbeschränkungsmaßnahmen wieder getrennt werden. Das Ziel des Mandats ist es, die Haftung der Erben auf den Nachlass zu beschränken und das Eigenvermögen der Erben zu schützen.

Unsere Arbeitshilfen zeigen Ihnen, wie Sie ein Erbenhaftungsmandat erfolgreich führen!

Erbenhaftungsmandat? Das müssen Sie als Anwalt beachten! (Einführung)

Wenn es in einem Mandat um die Erbenhaftung geht, dann ist i.d.R. der Nachlass überschuldet oder vorübergehend zahlungsunfähig. In dieser Situation sollten Sie noch mehr als sonst darauf achten, dass zunächst Ihr Honorar bezahlt wird. Das Mandat bringt den Mandanten auf den ersten Blick keinen spürbaren Nutzen, weil kein Geld hereinkommt. Verdeutlichen Sie den Mandanten daher, dass Sie den Schaden von ihnen abwenden, der ihnen droht, wenn sie aufgrund eines Fehlers für Nachlassverbindlichkeiten mit ihrem Eigenvermögen haften müssen.

Diese Einführung enthält alles, was Sie über die Erbenhaftung wissen müssen und zahlreiche Praxistipps für den Umgang mit einem überschuldenten Nachlass.

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Hohes Haftugnsrisiko? Wann Sie dem Erben zur Ausschlagung des Erbes raten sollten! (Fall mit Lösung)

Der Mandant ist zum Erben berufen. Er kennt die genaue Vermögenssituation des Erblassers nicht und hat Angst davor, dass er für etwaige Nachlassverbindlichkeiten haften muss. Der Mandant fragt daher, ob er die Erbschaft ausschlagen soll.

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist eine wirtschaftliche, und gleichzeitig oft eine höchstpersönliche Entscheidung Ihres Mandanten! Erfahren Sie hier, wie Sie als Anwalt weiterhelfen können.

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Dauerhafte Haftungsbeschränkungen der Erben: Alles zu Nachlassinsolvenzverfahren, Nachlassverwaltung und Dürftigkeitseinrede (Einführung)

Der Vorbehalt der Haftungsbeschränkung muss im Prozess ausdrücklich beantragt werden! Den Erben stehen drei Maßnahmen zur endgültigen Haftungsbeschränkung zur Verfügung: das Nachlassinsolvenzverfahren, die Nachlassverwaltung und die Dürftigkeitseinrede - alles über diese Maßnahmen erfahren Sie hier!

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Die Einzelhaftung des Erben und die persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Miterben - das müssen Sie wissen!

Neben der Haftung der Erbengemeinschaft gem. § 2059 BGB besteht im Außenverhältnis grundsätzlich auch die persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Miterben. Diese Einzelhaftung beginnt mit dem Erbfall und besteht auch nach der Teilung fort (OLG Oldenburg, ErbR 2009, 294). Die gesamtschuldnerische Haftung besteht jedoch nur für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten, für die alle Miterben haften. Erfahren Sie hier mehr über die Bedeutung der Nachlassteilung für die Haftung und zur Zwangsvollstreckung im Falle einer Erbengemeinschaft.

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Gesamtschuldnerische Haftung: Der Ausgleich unter Miterben (Fall mit Lösung)

In einer ungeteilten Erbengemeinschaft hat ein Miterbe verschiedene Nachlassverbindlichkeiten beglichen. Jetzt verlangt dieser Miterbe von den anderen Miterben den anteiligen Ersatz der beglichenen Verbindlichkeiten.

Dieser Fall veranschaulicht die gesamtschuldnerische Haftung der Miterben und enthält ein Muster für ein Schreiben an den Miterben, der den Gesamtschuldnerausgleich geltend macht.

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Die Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten: So gehen Sie vor! (Fall mit Lösung)

Ein Gläubiger hatte eine Forderung gegen den Erblasser. Nach dem Tod des Erblassers wendet sich der Gläubiger an den Erben und fordert die Bezahlung der Verbindlichkeit.

Die ausführliche Lösung zu diesem Grundfall enthält zahlreiche praktische Muster!

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Weitere Beiträge zum Thema Erbenhaftung

Hier haben wir weitere Beiträge für Sie zu den folgenden Stichwörtern:

 

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