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Die Zwangsvollstreckung wird digital – und der Stichtag rückt näher. Ab dem 1. Oktober 2026 treten wesentliche Teile des „Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung” in Kraft. Was sich ändert:
In unserem neuen Spezialreport zeigt Ihnen unser ZV-Experte Peter Mock, was sich im Detail ändert, welche neuen Anforderungen auf Rechtsanwälte und Kanzleien zukommen und wie Sie Ihre Vollstreckungsprozesse rechtzeitig vorbereiten.
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