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Ab 1. Oktober: Die Zwangsvollstreckung wird digital - Ist Ihre Kanzlei vorbereitet?

Peter Mock bereitet Sie vor: Im Gratis-Spezialreport "Die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung"

Die Zwangsvollstreckung wird digital – und der Stichtag rückt näher. Ab dem 1. Oktober 2026 treten wesentliche Teile des „Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung” in Kraft. Was sich ändert:

  • Elektronische Titel, digitale Vollstreckungsaufträge und der elektronische Austausch mit Gerichtsvollziehern werden zum zentralen Bestandteil des Verfahrens.
  • Auch bei Sachaufklärung, Vermögensauskunft und Forderungspfändung bringt die Reform neue digitale Abläufe.

In unserem neuen Spezialreport zeigt Ihnen unser ZV-Experte Peter Mock, was sich im Detail ändert, welche neuen Anforderungen auf Rechtsanwälte und Kanzleien zukommen und wie Sie Ihre Vollstreckungsprozesse rechtzeitig vorbereiten.

Laden Sie den Spezialreport: Die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ab dem 01.10.2026 jetzt kostenlos herunter!

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