Das im SGB VI geregelte gesetzliche Rentenversicherungsrecht ist ein soziales Sicherungssystem, das in erster Linie die Altersversorgung der Versicherten und die Absicherung von Hinterbliebenen zum Inhalt hat. Darüber hinaus jedoch, soll das SGB VI ebenso Versicherte in der Zeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze gegen die Risiken einer Erwerbsunfähigkeit schützen. Eine zentrale Rolle nimmt in diesem Zusammenhang die Erwerbsminderungsrente ein. Für Betroffene kann sie letzter Garant für Ihren Lebensunterhalt sein und ist damit von herausragender Bedeutung. Frischen Sie Ihr Fachwissen mit unseren Fachbeiträgen und anschaulichen Mandatssituationen auf und erleichtern Sie sich die Arbeit mit unseren Mustervorlagen!
Versicherte können bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, § 43 SGB VI. Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist jedoch, dass alle Anspruchsvoraussetzungen beim Betroffenen vorliegen. Lesen Sie in diesem Fachbeitrag unter 1.6.2, welche dies sind. Klicken Sie hier!
Mehr erfahren
Helge Mußmann, geb.1957, derzeit 60 Jahre, war zuletzt vollzeitig (40h Woche) als Chemikant tätig. Im Alter von 17 Jahren hat er seine Ausbildung begonnen und von seinem 20. bis zu seinem 31. Lebensjahr in diesem Beruf vollschichtig gearbeitet. Nachdem sich Helge Mußmann beruflich acht Jahre in Südafrika aufgehalten hat, hat er sich nach seiner Rückkehr nach Deutschland selbständig gemacht und in dieser Selbständigkeit bis zur Insolvenz weitere elf Jahre gearbeitet, bevor er im Alter von 50 Jahren in seinen ursprünglichen Ausbildungsberuf zurückgekehrt ist. Jetzt ist er wegen einer Knochenerkrankung in der rechten Hand seit über einem Jahr arbeitsunfähig. Unter anderem dadurch hat sich inzwischen eine mittel- bis schwergradige Depression entwickelt, wegen der er einmal wöchentlich psychotherapeutisch behandelt wird. Er bezieht derzeit noch Krankengeld (Aussteuerung am 15.12.2018), ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig. Die Eheleute leben in einer noch nicht vollständig abbezahlten Eigentumswohnung. Der im März 2018 gestellte Rentenantrag wurde durch Bescheid vom 24.09.2018 abgelehnt, weil die medizinischen Voraussetzungen für eine Rentengewährung nicht vorliegen sollen. Helge Mußmann möchte wissen, welche sozialrechtlichen Ansprüche er geltend machen kann. Klicken Sie hier!
Mehr erfahren
Helge Mußmann, geb.1957, derzeit 60 Jahre, war zuletzt vollzeitig (40h Woche) als Chemikant tätig. Im Alter von 17 Jahren hat er seine Ausbildung begonnen und von seinem 20. bis zu seinem 31. Lebensjahr in diesem Beruf vollschichtig gearbeitet. Nachdem sich Helge Mußmann beruflich acht Jahre in Südafrika aufgehalten hat, hat er sich nach seiner Rückkehr nach Deutschland selbständig gemacht und in dieser Selbständigkeit bis zur Insolvenz weitere elf Jahre gearbeitet, bevor er im Alter von 50 Jahren in seinen ursprünglichen Ausbildungsberuf zurückgekehrt ist. Jetzt ist er wegen einer Knochenerkrankung in der rechten Hand seit über einem Jahr arbeitsunfähig. Unter anderem dadurch hat sich inzwischen eine mittel- bis schwergradige Depression entwickelt, wegen der er einmal wöchentlich psychotherapeutisch behandelt wird. Nachdem ihm eine dreijährige, befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung im Widerspruchsverfahren bewilligt worden ist, möchte Helge Mußmann wissen, welche langfristigen Auswirkungen dies auf die Kranken-/Pflegeversicherung und auf die spätere Altersrente hat. Klicken Sie hier!
Mehr erfahren
Hier finden Sie unser Tool zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente. Klicken Sie hier1
Mehr erfahren
Hier finden Sie unsere Mustervorlage für eine Widerspruchsbegründung im Rahmen einer Rente wegen Erwerbsminderung. Klicken Sie hier!
Mehr erfahren