Corporate Design – Der einheitliche Auftritt mit Wiedererkennungseffekt

Wie treten Sie nach außen hin auf (Logo, Unterlagen, Homepage)? Wie sieht Ihr Büro aus? Wie gehen Sie und Ihre Mitarbeiter mit den Mandanten um?

Viele Kanzleien überlassen es dem Zufall, welches Bild sie nach außen vermitteln, und glauben mit einem Logo auf allen Geschäftspapieren wäre das Thema „einheitlicher Außenauftritt“ aufgearbeitet.

Dabei sind dafür wesentlich mehr Punkte zu hinterfragen und zu bearbeiten. Welche das sind und was Sie für einen hohen Wiedererkennungseffekt Ihrer Kanzlei tun können, erfahren Sie jetzt im folgenden Artikel.

Ihre Kanzleiphilosophie bestimmt Ihr Corporate Design

Zuerst einmal geht es um das grundsätzliche Image, den Eindruck, den Sie erzeugen wollen. Entsprechend Ihrer Kanzleiphilosophie wird sich auch Ihr Erscheinungsbild ergeben.

Dabei spielt zum einen eine Rolle, wie Sie sich selbst sehen. Sind Sie der klassisch seriöse Typ, der grundsätzlich Anzug und Krawatte im Büro trägt, die Einrichtung ist in dunklem Holz, das Logo (falls es eines gibt) ist dezent?

Oder zählen Sie sich zu den Jung-Dynamikern, die einen legeren Umgangston pflegen, helle moderne Designermöbel bevorzugen und die Besprechung mit Unternehmer-Mandanten – wenn es sich anbietet – auch schon mal beim Golfspielen machen?

Zum anderen kommt es darauf an, welche Zielmandanten Sie ansprechen wollen. Der Trend, sich auf eine bestimmte Zielgruppe zu spezialisieren, wird immer beliebter. Ein originelles Beispiel ist die „Autobahnkanzlei“, die auf Raststätten in einfachen Containern direkter Ansprechpartner für Lkw-Fahrer ist, die Ärger wegen verkehrsrechtlicher Verstöße haben.

Wenn Sie sich ebenfalls auf eine bestimmte Zielgruppe konzentrieren (möchten), dann überlegen Sie, wie sich das ebenfalls im Erscheinungsbild Ihrer Kanzlei widerspiegeln kann.

Eine Kanzlei, die Handwerker betreut und als Mandanten gewinnen will, wird sinnvollerweise „bodenständig“ auftreten. Eine Kanzlei, die sich auf die Werbebranche spezialisiert, tritt hingegen eher „unkonventionell“ auf.

Das Erscheinungsbild Ihrer Kanzlei aus einem Guss

Es gilt also zu überlegen, wie Sie gesehen werden wollen, und daraufhin alles abzustimmen. Diese Gesamtbetrachtung und Abstimmung des Erscheinungsbilds nennt man Corporate Identity und umfasst auch das Verhalten gegenüber den Mandanten, vom Briefstil über die Telefonansage bis hin zum Auftritt der Mitarbeiter (das sog. Corporate Behavior).

Je umfassender Sie dieses Bild aktiv gestalten, desto glaubwürdiger vermitteln Sie die gewünschte Wirkung. Denn ein unverwechselbares Image ermöglicht Ihrer Kanzlei, mit den Dienstleistungen aus der Anonymität und der Informationsflut herauszutreten und erkennbar zu werden.

Zeigen Sie, dass Sie sich von anderen Kanzleien abheben!

Durchgängig eingesetzt erzeugen Sie also einen Wiedererkennungseffekt, der sich positiv verankert. Die Farbgebung spielt beim Außenauftritt und dem Logo natürlich eine wichtige Rolle, weil sie bestimmte Gefühle erzeugt. Dass Blau als seriös gilt und deshalb von vielen Kanzleien im Logo verwendet wird, ist wohl kein Geheimnis.

Insofern ist es überlegenswert, ob eine andere Farbe nicht besser wäre (natürlich nur, wenn Sie noch kein Logo haben). Oder ob eine Komplementärfarbe ergänzend zur Belebung eingesetzt werden kann – bestimmte Blau- und Orange-Töne passen z.B. hervorragend zusammen.

Wer auffällige Farben wie Rot oder Gelb wählt, sollte diese allerdings dezent verwenden, um nicht in die Gefahr zu kommen, marktschreierisch zu wirken.

Ergänzend zum Logo kann eine Kanzleibotschaft bzw. Slogan einen Nutzen verankern. Entscheidend dabei ist, dass sich Ihre Grundbotschaft überall durchzieht. Eine Kanzlei, die sich kreativ nennt, widerspricht sich, wenn sie als Logo das Paragraphenzeichen in Schwarz-weiß verwendet.

„Image will gelebt werden“ – das gilt natürlich auch für Anwälte

Die entscheidende Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit ist allerdings, dass Worte und Taten übereinstimmen: Wenn in einer Broschüre steht „Bei uns steht der Mandant immer im Mittelpunkt“ und dann nach mehrmaligem Läuten immer noch nicht der Hörer abgenommen wird, macht sich diese Kanzlei unglaubwürdig.

Corporate Identity bedeutet also nicht Aufpolieren des Images durch „Kosmetik“. Im Erscheinungsbild spiegeln sich die zentralen Werte der Kanzlei, die das Denken und Handeln bestimmen.