Mit unserem RVG-Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden die Anwalts- und Gerichtskosten eines Mandats – auf Basis des aktuellen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und der seit dem 1. Juni 2025 durch das KostBRÄG 2025 angehobenen Gebührensätze. Geben Sie einfach Streitwert bzw. Gegenstandswert sowie die relevanten Parameter ein und erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht – ideal für die schnelle Kalkulation in der Kanzlei ebenso wie für ein verständliches Mandantengespräch.
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RVG-Rechner 2026 - Prozesskostenrechner
Anwaltsgebühren & Gerichtskosten · § 13 RVG · GKG/FamGKG · KostBRÄG 2025
Was ist der RVG-Rechner und wofür wird er benötigt?
Der RVG-Rechner ist ein digitales Hilfsmittel, mit dem sich die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnen lassen. Grundlage jeder Berechnung ist der Streitwert – bei außergerichtlichen Angelegenheiten spricht man vom Gegenstandswert –, dem im Vergütungsverzeichnis zum RVG feste Gebührensätze zugeordnet sind. Der Rechner nimmt Ihnen die manuelle Suche in der Gebührentabelle ab und liefert auf einen Blick eine belastbare Kostenübersicht.
In der Kanzleipraxis erfüllt ein RVG-Rechner mehrere Funktionen zugleich: Er unterstützt bei der internen Kalkulation eines Mandats, dient als Argumentationsgrundlage im Mandantengespräch, hilft bei der Plausibilitätsprüfung von Kostenrechnungen und erleichtert die Einschätzung, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung wirtschaftlich lohnt.
Wie funktioniert die Berechnung nach RVG?
Ausgangspunkt jeder Berechnung ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert. Er spiegelt das wirtschaftliche Interesse an der Klärung einer Angelegenheit wider – bei einer Geldforderung entspricht er in der Regel der Höhe der Forderung. Anhand des Streitwerts wird über die Gebührentabelle des § 13 RVG die sogenannte Wertgebühr ermittelt. Je nach Art der anwaltlichen Tätigkeit wird davon ein gesetzlich festgelegter Gebührensatz (zum Beispiel 1,3 oder 1,5) angesetzt.
Zu den zentralen Gebührenarten zählen:
- Verfahrensgebühr: deckt die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren ab, etwa die Prüfung von Schriftsätzen, die Korrespondenz mit der Gegenseite oder die Vorbereitung von Klage- bzw. Antragsschriften.
- Terminsgebühr: fällt für die Vertretung in Gerichtsterminen, Verhandlungen oder Beweisaufnahmen an.
- Geschäftsgebühr: entsteht bei außergerichtlicher Vertretung, etwa im Rahmen eines Mahn- oder Beratungsmandats.
- Einigungsgebühr: wird fällig, wenn eine Angelegenheit durch Vergleich oder Einigung beigelegt wird.
Hinzu kommen Auslagenpauschale, ggf. Reisekosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei gerichtlichen Verfahren sind zusätzlich die Gerichtskosten nach dem GKG zu berücksichtigen, die sich ebenfalls am Streitwert orientieren.
RVG-Reform 2025: Das hat sich beim Kostenrecht geändert
Mit dem KostBRÄG 2025 (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz), das nach langem Gesetzgebungsverfahren am 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist, wurden die Anwaltsgebühren spürbar angehoben. Der RVG-Rechner berücksichtigt diese aktuellen Sätze automatisch, sodass Sie immer mit dem gültigen Rechtsstand kalkulieren. Wer Mandate aus der Zeit vor dem Stichtag abrechnen muss, kann bei Bedarf auf die frühere Gebührentabelle zurückgreifen. Einen vollständigen Überblick über alle Änderungen der RVG-Reform 2025 sowie die passenden Gebührentabellen finden Sie in unserer Themenwelt „RVG-Reform" sowie im Spezialreport unserer RVG-Expertin Carmen Wolf.
Rechenbeispiel: Anwaltskosten bei einer Klage
Ein Beispiel verdeutlicht die Systematik: Bei einem Streitwert von 5.000 Euro und einer außergerichtlichen Vertretung fällt zunächst eine Geschäftsgebühr an. Kommt es zur Klage, addieren sich Verfahrens- und Terminsgebühr, zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Wird das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich beendet, kommt zusätzlich eine Einigungsgebühr hinzu. Der RVG-Rechner bildet all diese Positionen automatisch ab und zeigt die Gesamtkosten – für die eigene und, sofern gewünscht, auch für die gegnerische Seite – übersichtlich auf.
Häufige Fragen zum RVG-Rechner
Wie genau ist die Berechnung des RVG-Rechners? Der Rechner bildet die gesetzlichen Vorgaben des RVG und GKG korrekt ab und liefert eine verlässliche Kostenschätzung. Individuelle Vereinbarungen, Zeithonorare oder Sondergebühren im Einzelfall kann er naturgemäß nicht berücksichtigen.
Was ist der Unterschied zwischen Streitwert und Gegenstandswert? Vom Streitwert spricht man bei einem gerichtlichen Verfahren, vom Gegenstandswert bei außergerichtlicher Tätigkeit. Beide bilden die Berechnungsgrundlage für die anwaltlichen Gebühren.
Berücksichtigt der Rechner die RVG-Reform 2025? Ja, der Rechner arbeitet auf Basis der seit dem 1. Juni 2025 geltenden, durch das KostBRÄG 2025 angehobenen Gebührensätze.
Kann ich mit dem Rechner auch die gegnerischen Kosten ermitteln? Ja, neben den eigenen Anwaltskosten lassen sich auch die Kosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten in die Berechnung einbeziehen.
Ersetzt der RVG-Rechner eine individuelle Kostenberatung? Nein. Der Rechner bietet eine schnelle, transparente Orientierung, ersetzt aber nicht die Prüfung des Einzelfalls und ist keine Rechtsberatung.
Hinweis
Der RVG-Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine verbindliche Kostenauskunft im konkreten Mandat ist stets der Einzelfall zu prüfen.
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