Was Sie als Anwält*in in Sachen Sondereigentum unbedingt wissen sollten. Grundwissen und Praxistipps!

Bei der Arbeit als Anwält*in mit Schwerpunkt Wohnungseigentumsrecht ist der sichere Umgang mit dem Thema Sondereigentum ein absolutes Muss! Deshalb haben wir für Sie eine umfangreiche Themenseite Sondereigentum zusammengestellt, die Ihnen diese Sicherheit ermöglichen soll. Sie finden hier von Grundinformationen über Praxishilfen und Mustehrbeispielen bis hin zu Sonderfällen alles, um sich ideal auf Ihre Berufspraxis vorzubereiten. So können Sie Ihren Mandant*innen die optimale Beratung in Sachen Sondereigentum bieten. Die umfangreichen Beiträge finden Sie weiter unten aufgelistet. Mit nur einem Klick gelangen Sie von dort zum gewünschten Inhalt. Lesen Sie bis zum Schluss, so sind Sie rundum informiert!

 

Das Sondereigentum im WEG: Grundsätze

Dieser Fachbeitrag bietet Ihnen umfangreiche Informationen über die Grundzüge der WEG-Regelungen zum Sondereigentum und anderen Eigentumsarten. Erfahren Sie, wie diese voneinander abzugrenzen sind, wie sich mögliche Ansprüche verteilen und was diese beinhalten. So können Sie etwaige Unsicherheiten beseitigen und schaffen die optimale Basis für Ihre Praxisarbeit. Lesen Sie also bis zum Schluss, um die ideale Vertretung Ihrer Mandant*innen darstellen zu können. 

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Entstehen von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Die Begründung von Sondereigentum ist nicht im gleichen Maße gesetzlich geregelt, wie die des Wohnungs- und Teileigentums. Dies kann in der Praxis zu Unklarheiten führen. Denn zur Begründung von Sondereigentum ist ein Vertrag der Miteigentümer durch Teilungsvereinbarung oder eine Teilungserklärung des Alleineigentümers denkbar bzw. nötig. Dieser Facheitrag bietet Ihnen umfangreiche Lösungsansätze zur Bewältigung auftretender Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Anhand zahlreicher Beispiele, Muster, Checklisten und der Erklärung aller notwendigen Voraussetzungen werden Sie optimal auf das Geschäft der Begründung eines Sondereigentums vorbereitet. Lesen Sie also bis zum Schluss, um ihre Mandant*innen bestmöglich vertreten zu können!

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Sondereigentum: Muster einer Teilungserklärung nach § 8 WEG

Eine Möglichekeit der Begründung eines Sondereigentums setzt das Erbringen einer Teilungserklärung nach § 8 WEG voraus. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen auf, wie genau diese ausgestaltet werden kann. Das Muster beinhaltet alle notwendigen Inhalte der Teilungserklärung und ermöglicht Ihnen als Anwält*in damit eine lückenlose Umsetzung. So haben Sie alle Einzelheiten im Blick und sind in Sachen Sondereigentum optimal auf die Praxis vorbereitet. 

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Nutzung des Sondereigentums durch Mieter*innen

Regelungen, wie ein Sondereigentum durch Mieter*innen genutzt werden kann und darf, sind häufig mit Unklarheiten verbunden. Denn hier ist Auslegungsarbeit erforderlich. Als Anwält*in sollten Sie Ihre Mandant*innen also dabei unterstützen und ihnen außerdem dabei helfen, die nötigen Vorkehrungen innerhalb des Mitvertrags zu treffen. Außerdem bestehen weitere Regelungsmöglichkeiten der Nutzung eines Sondereigentums durch Mieter*innen, z.B. über eine individuelle Hausordnung. Dieser Fachbeitrag schafft dabei die nötige Klarheit und führt anhand vieler anschaulicher Beispiele an, was hierbei konkret zu beachten ist. Lesen Sie unbedingt bis zum Schluss, um umfassend informiert zu sein.

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Sondereigentum: Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes

Lesen Sie hier einen der jüngsten Beschlüsse in Sachen Sondereigentum durch das OLG Nürnberg vom 22.03.2021, um dieses auf die eigene Praxisarbeit anzuwenden. Thema ist das isolierte Sondereigentum an einem Kelleraum. Das OLG Nürnberg hatte dieses aufgrund vorherrschender Umstände abgelehnt. Lesen Sie bis zum Schluss, um die Entscheidung nachzuvollziehen und in Sachen Sondereigentum auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu sein.

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Alles was Sie zum neuen Zertifizierten Verwalter wissen müssen auf einen Blick!

In welchen Fällen muss ein zertifizierter Verwalter bestellt werden? Was sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung? Und gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmeregeln?

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