So muss ein Nachlassverzeichnis aussehen!

Oft besteht nach einem Erbfall Unklarheit über die Vermögensverhältnisse des Erblassers. Gleichzeitig ist das Nachlassvermögen häufig dem Zugriff zahlreicher Personen ausgesetzt, etwa von Haushaltsangestellten, dem Nachlassverwalter oder der Miterben. Deswegen kann das Nachlassgericht anordnen, dass ein Nachlassverzeichnis erstellt wird! Alles, was Anwälte über das Nachlassverzeichnis wissen müssen, finden Sie hier!

Nachlassverzeichnis

Dokument öffnen Nachlassverzeichnis des am ... in ... verstorbenen Erblassers .... Erstellt am ... durch die Erbin .... Das Nachlassverzeichnis beinhaltet Aktiv- und Passivnachlass - soweit bis dato bekannt - des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls (Todestag) am .... I. Aktiva 1. Geldvermögen a. Guthaben bei der Sparkasse ... zur Konto-Nr. ... ... Euro b. Sparguthaben bei der Commerzbank zur Konto-Nr ...: ... Euro c. Wertpapierdepot bei der Commerzbank Nr.: ... ... Euro Zwischensumme ... Euro 2. Immobilienvermögen 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück in ... eingetragen im Grundbuch von ... (Amtsgericht ...) , Blatt ... im Wert von ... (Verweis auf Verkehrswertgutachten) (Alternativ: Wenn ein [...]
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Außergerichtliche Aufforderung zur Auskunft über Nachlass

Dokument öffnen Frau ... Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort [Ort/Datum] Sehr geehrte Frau ..., ich vertrete Herrn/Frau .... Meine Vollmacht ist als Anlage beigefügt. Meine Mandanten haben mich davon unterrichtet, dass Ihr verstorbener Ehemann Sie aufgrund letztwilliger Verfügung (Testament vom ...) zur Alleinerbin eingesetzt hat. Meine Mandanten sind als Kinder somit enterbt und berechtigt, Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Um den Anspruch beziffern zu können, muss zunächst der Nachlasswert festgestellt werden. Meine Mandanten machen deshalb den gesetzlichen Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB geltend. Dieser richtet sich gegen Sie als Alleinerbin. Sie sind verpflichtet, ein notarielles Nachlassverzeichnis (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) vorzulegen, das den Bestand des Nachlasses zum Todeszeitpunkt wiedergibt. In diesem sind geordnet alle Aktiva und Passiva aufzuführen. Ich weise aus Erfahrung daraufhin, dass meinen Mandanten ein Anspruch auf ein geordnetes Gesamtverzeichnis [...]
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So muss das Nachlassverzeichnis aussehen! (Einführung)

§ 2314 BGB gibt dem Pflichtteilsberechtigten unter Verweis auf § 260 BGB das Recht, ein Bestandsverzeichnis zu verlangen. Der Pflichtteilsberechtigte kann entscheiden, ob ihm ein privates Verzeichnis (§ 2314 Abs. 1 BGB) oder ein amtliches Verzeichnis (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB), für das der Notar zuständig ist (§ 20 BNotO), vorzulegen ist. Das Verzeichnis ist so zu erstellen, dass es insgesamt übersichtlich ist. Nachlassaktiva und -passiva sind zu separieren, Gegenstände einzeln zu verzeichnen.

Mehr zu den Anforderungen an das Nachlassverzeichnis enthält diese Einführung!

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Der Testamentsvollstrecker legt kein Nachlassverzeichnis vor? Das können Sie tun! (Fall mit Lösung)

Der Mandant (M) ist Mitglied einer Erbengemeinschaft nach seinem verstorbenen Vater. Seine Erbquote beträgt 1/2. Weiterer Miterbe zu 1/2 ist sein Bruder (T). Der Erblasser hat in seinem Testament Testamentsvollstreckung angeordnet und den T zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Er soll laut dem Testament den Nachlass abwickeln und die Auseinandersetzung bewirken. In der Eingehung von Verbindlichkeiten soll er nicht beschränkt sein. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit. Regelungen in Bezug auf eine Ersatztestamentsvollstreckung enthält das Testament nicht.T hat das Amt des Testamentsvollstreckers angenommen. Der Mandant fühlt sich bislang von T nicht hinreichend informiert. Auskünfte erteilt er nur lückenhaft und auf mehrfache Nachfrage. Ein Nachlassverzeichnis hat er ihm, nachdem nun bereits zehn Monate seit dem Tod vergangen sind, noch nicht vorgelegt. Der Mandant traut T nicht zu, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Er möchte bei der weiteren Nachlassabwicklung mitentscheiden.

Die Falllösung enthält praktische TIpps für den Fall, dass kein Nachlassverzeichnis vorgelegt wird sowie ein Musterschreiben für die Aufforderung zur Vorlage des Verzeichnisses.

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"Ich weiß von nichts!" - Von diesen Personen kann die Mitwirkung am Nachlassverzeichnis verlangt werden! (Fall mit Lösung)

Die Geschwister sind Miterben zu je 1/2 nach dem Tod der Mutter. Der Vater ist bereits vorverstorben. Die Tochter lebte gemeinsam mit der Mutter in einem Haus und erledigte für diese Besorgungen und Bankgeschäfte. Nach dem Tod der Mutter lebt die Tochter weiter im Haus, organisiert die Bestattung und kümmert sich weiterhin um alle Angelegenheiten. Der Sohn als Miterbe besitzt demgegenüber keine Kenntnis über den Nachlass, da er in den letzten Jahren nur wenig Kontakt zur Mutter und Schwester hatte. Er bittet um Klärung der Rechtslage und Vertretung gegenüber der Schwester.

Hier Erfahren Sie alles über die Informationsbeschaffung und das vorläufige Nachlassverzeichnis!

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Die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses als Maßnahme zur Sicherung des Nachlasses (Fall mit Lösung)

Der in Ostpreußen geborene Erblasser ist in München, seinem letzten Wohnsitz, verstorben. Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen. Als möglicher gesetzlicher Erbe kommt dessen Großcousin in Betracht, der beabsichtigt, die Erbschaft anzunehmen. Aufgrund der für den Erbscheinantrag aus dem ehemaligen Ostpreußen (heute: Polen bzw. Russland) zu beschaffenden Personenstandsurkunden werden sich die Beantragung des Erbscheins und damit dessen Erteilung erheblich verzögern, so dass der potentielle Erbe nicht in der Lage ist, sich gegenüber Dritten zu legitimieren.Die langjährige Haushälterin des Erblassers ist noch im Besitz der Wohnungsschlüssel, deren Herausgabe sie verweigert. Der Großcousin ist in Sorge, dass die Haushälterin bis zur Beschaffung der Urkunden und Erteilung des Erbscheins wichtige Unterlagen bzw. Wertnachlass aus der Wohnung an sich nimmt und der Nachlassmasse entzieht. Er fragt an, wie er den Nachlass vor dem Zugriff der Haushälterin sichern kann.

Eine der möglichen Sicherungsmaßnahmen ist die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses - dazu enthält dieser Fall wichtige Hinweise.

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