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Richtig abrechnen! Hier erfahren Sie alles über die Vergütung Ihrer anwaltlichen Tätigkeit!

Auch wenn die bestmögliche Verteidigung des Mandanten stets im Fokus ihrer Arbeit steht, so ist es für Sie als Verteidiger doch unerlässlich, sich intensiv mit der Vergütung Ihrer anwaltlichen Tätigkeit zu befassen. Unsere anwaltliche Themenseite bietet Ihnen praxisnahe Beispielsfälle und alle Informationen über die anwaltliche Vergütung!

 

29.1.1 Überblick

Autor: SchäckEine Vergütung des Verteidigers kann auf Basis einer gerichtlichen Pflichtverteidigerbeiordnung nach den im RVG vorgesehenen Gebühren (Nr. 4100 ff. VV RVG), auf Basis einer Mandatierung als Wahlverteidiger nach den im RVG vorgesehenen Gebühren (Nr. 4100 ff. VV RVG) sowie auf Basis einer Mandatierung als Wahlverteidiger nach einer abgeschlossenen Honorarvereinbarung erfolgen. Alle drei Vergütungsformen sind grundsätzlich miteinander kombinierbar, wobei Anrechnungsfragen zu klären sind (hierzu finden Sie eine ausführliche Darstellung im Fachbuch "Der Strafprozess - Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" in Kapitel 19, welches im November 2020 im Deubner Verlag erschienen ist).Vor der Übernahme eines jeden Mandats muss die Überlegung stehen, wie eine angemessene Vergütung der Verteidigertätigkeit sichergestellt werden kann. Dies kann den Abschluss einer Honorarvereinbarung, die Sicherstellung einer angemessenen Vorschusszahlung wie auch taktische Überlegungen mit [...]
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29.1.2 Übersicht der wichtigsten Gebühren

Autor: SchäckDie wichtigsten Gebühren sind:Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren (Ermittlungsverfahren) (Nr. 4104 VV RVG)Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung (Nr. 4102 VV RVG)Verfahrensgebühr erste gerichtliche Instanz (Nr. 4106, 4112 oder 4118 VV RVG)Terminsgebühr erste gerichtliche Instanz (Nr. 4108, 4114 oder 4120 VV RVG)Verfahrensgebühr Berufungsinstanz (Nr. 4124 VV RVG)Terminsgebühr Berufungsinstanz (Nr. 4126 VV RVG)Verfahrensgebühr Revisionsinstanz (Nr. 4130 VV RVG)Terminsgebühr Revisionsinstanz (Nr. 4132 VV [...]
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29.1.3 Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)

Autor: SchäckDie Grundgebühr entsteht unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Verteidiger (als Wahl- oder Pflichtverteidiger) das Mandat übernimmt und in welcher Instanz er tätig wird. Mit ihr wird die erstmalige Einarbeitung in den Fall abgegolten, und sie kann nur einmal abgerechnet werden. Wenn der Wahlverteidiger die Höhe der Grundgebühr innerhalb des Gebührenrahmens festsetzt, so muss er beachten, dass ihr Gebührenrahmen sämtliche denkbaren Strafsachen erfasst, angefangen von einer kleinen amtsgerichtlichen Strafsache bis hin zu Umfangsverfahren.Die Grundgebühr fällt grundsätzlich pro Rechtsfall nur einmal an. Lediglich wenn in dem Zeitpunkt der Übernahme der Verteidigung mehrere Verfahren vorliegen, so kann auch in jedem Verfahren die Grundgebühr separat abgerechnet werden. Ob ein oder mehrere Verfahren vorliegen, ist streng formell zu bestimmen und kann i.d.R. daran erkannt werden, ob im Zeitpunkt der erstmaligen Einarbeitung ein oder mehrere Aktenzeichen seitens der die [...]
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29.1.4 Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung (Nr. 4102 VV RVG)

Autor: SchäckDie Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG fällt bei der Teilnahme an den in Nr. 4102 VV RVG aufgezählten Terminen an, wobei diese meistens (aber nicht zwingend) im vorbereitenden Verfahren (Ermittlungsverfahren) stattfinden.Es stellt sich darüber hinaus aber die Frage, ob die Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG abgerechnet werden kann, wenn der Verteidiger an einem Erörterungstermin gem. § 202a Satz 1 StPO (bejaht vom AG Freiburg, AGS 2011, 69 = RVGreport 2011, 65 = StRR 2011, 123), einem Rechtsgespräch mit dem Gericht oder einem Abstimmungstermin in umfangreichen Verfahren nach § 213 Abs. 2 StPO n.F. teilnimmt. Zwar sind alle genannten Termine in Nr. 4102 VV RVG nicht ausdrücklich genannt, und es spricht einiges dafür, dass die Aufzählung in Nr. 4102 VV RVG abschließend sein sollte (Stichwort: Ausnahmevorschrift). Dennoch ist es auch vertretbar, mit einer analogen Anwendung der Gebühr Nr. 4102 VV RVG zu argumentieren, weshalb die Gebühr in den genannten Fällen abgerechnet [...]
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29.1.8 Verfahrensgebühr und Terminsgebühr für das Revisionsverfahren (Nr. 4130, 4132 VV RVG)

Autor: SchäckFür diese Gebühren gilt grundsätzlich ebenfalls das Gleiche wie für die Verfahrensgebühr und Terminsgebühr erster Instanz. Die Verfahrensgebühr für die Revisionsinstanz fällt allerdings - wie auch die Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz - noch nicht an, wenn der Verteidiger aus der vorherigen Instanz ausschließlich Revision einlegt. Hier gilt das hinsichtlich der Berufungsverfahrensgebühr gesagte.Auch hier bestehen ansonsten keine Besonderheiten. Für jeden Hauptverhandlungstermin fällt eine Terminsgebühr an. Bezüglich der Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr kann ein Haftzuschlag und bzgl. der Terminsgebühr auch ein Längenzuschlag [...]
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29.1.10 Unterbrechung und Aussetzung

Autor: SchäckDie Verfahrensgebühr für die Termine vor dem Schwurgericht fällt bei einer Unterbrechung wie bei einer Aussetzung nur einmal an. Hinsichtlich der Terminsgebühr ist zunächst der Grundsatz zu beachten, wonach bei mehreren Hauptverhandlungsterminen am selben Tag nur eine Terminsgebühr anfällt, bei Terminen an unterschiedlichen Tagen hingegen mehrfach. Findet nach einer Aussetzung ausnahmsweise am selben Tage ein zweiter Hauptverhandlungstermin statt, so ist unklar, ob für den zweiten Hauptverhandlungstermin erneut die Terminsgebühr anfällt (bejaht vom AG Cottbus, Beschl. v. 04.10.2016 - 72 Ls 1610 Js 19300/12 (14/14), RVGreport 2017, 61 = AGS 2017, [...]
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Im Rahmen der Zeugenvernehmung stellen Sie einige Widersprüche zwischen dem Aussageinhalt in der Verhandlung und dem Vernehmungsprotokoll des Zeugen fest, der zum Zeitpunkt der Vernehmung Beschuldigter war. Wie gehen Sie also bei Widersprüchen erfolgreich vor? Empfiehlt es sich in Ihrem konkreten Fall, einen Beweisantrag auf ergänzende Verlesung des Protokolls zu stellen? Unser Fall mit Lösung bietet Ihnen alle Informationen, Handlungsempfehlungen und einen Musterbeweisantrag auf ergänzende Protokollverlesung zur sofortigen Nutzung. Klicken Sie hier!

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