Der Widerspruch gegen Verwaltungsakte: Aktuelle Gerichtsentscheidungen

Der Widerspruch gegen Verwaltungsakte steckt voller Tücken und die Gerichte haben alle Hände voll zu tun, um strittige Fälle zu entscheiden. Sehen Sie hier im Überblick die aktuellen Entscheidungen.

 

Keine Öffnung in Brandwand trotz Nachbarerlaubnis

Öffnungen wie Fenster sind in Brandwänden unzulässig und deshalb auf Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde auch dann zu verschließen, wenn der angrenzende Nachbar sich damit einverstanden erklärt hat. Die Befugnis der Behörde zum Einschreiten wird auch nicht dadurch verwirkt, dass trotz Kenntnis über längere Zeit nicht eingeschritten wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Hier mehr erfahren zu Verwaltungsgericht Mainz, Urt. v. 06.12.2023 - 3 K 39/23.MZ.

 

Beseitigungsverfügungen für Wochenendhäuser rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilanträgen von Nutzern von auf einem Campingplatz gelegenen Wochenendhäusern stattgegeben. Die Bauaufsichtsbehörde hatte aufgrund von Abstandsregeln zum Brandschutz Beseitigungsverfügungen erlassen. Die Anordnungen waren nach dem Gericht aber nicht hinreichend bestimmt. Zudem sei vorrangig die Betreiberin des Campingplatzes heranzuziehen. Hier mehr erfahren zu Verwaltungsgericht Trier, Beschl. v. 07.09.2023 - 5 L 3812/23.TR (u.a.).

 

Windkraftanlagen: Nächtliche Abschaltung für den Tierschutz

Naturschutzbehörden sind befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windkraftanlagen nachträgliche Beschränkungen für den Artenschutz zu erlassen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im Streitfall ging es um eine mehrmonatige, nächtliche Abschaltung von Anlagen zum Schutz von Fledermäusen. Hier mehr erfahren zu BVerwG, Urt. v. 19.12.2023 - 7 C 4.22.

 

Kein Widerspruch per einfacher E-Mail

Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt kann in elektronischer Form nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder per De-Mail eingelegt werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Das hat das Hessische LSG klargestellt. Ein schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger hatte für seinen Widerspruch gegen den Sozialhilfebescheid auf barrierefreie Kommunikation gepocht. Hier klicken und mehr erfahren zu Hessisches LSG, Urt. v. 18.10.2023 - L 4 SO 180/21.

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