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RVG trifft E-Rechnung: Was Ihre Kanzlei bis 1.1.2027 umstellen muss

In fünf Schritten zur E-Rechnung, mit 27 Prüfpunkten zum Abhaken. Inklusive Infos aus dem BMF-Schreiben vom 15.10.2026

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Kanzleien mit mehr als 800.000 € Umsatz Rechnungen an Unternehmer-Mandanten grundsätzlich als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 fast alle.

Für Sie als Anwältin oder Anwalt stellen sich dabei eigene Fragen, die unsere Checkliste beantwortet und Sie Schritt für Schritt durch die Umstellung führt: 

  • Betroffen oder nicht? Umsatzgrenze, Termine 2027 und 2028 und warum Leistungen aus 2026 rechtzeitig abgerechnet werden sollten
  • RVG und E-Rechnung: Textform nach § 10 RVG, RVG-Positionen im Datensatz, Stundennachweise als Anhang
  • Mandate richtig zuordnen: Unternehmer- und Privatmandanten, Rechtsschutzfälle, öffentliche Auftraggeber
  • Software und Abläufe: ZUGFeRD oder XRechnung, Freigabe durch den Anwalt, Verschwiegenheit bei externen Dienstleistern
  • Prüfungssicher archivieren: Fristen und Anforderungen an die Ablage

Laden Sie die Checkliste „E-Rechnung in der Kanzlei“ jetzt kostenlos herunter!

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