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Ab dem 1. Januar 2027 müssen Kanzleien mit mehr als 800.000 € Umsatz Rechnungen an Unternehmer-Mandanten grundsätzlich als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 fast alle.
Für Sie als Anwältin oder Anwalt stellen sich dabei eigene Fragen, die unsere Checkliste beantwortet und Sie Schritt für Schritt durch die Umstellung führt:
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