Familienrecht -

Bundesregierung will Zwangsverheiratungen bekämpfen

Von den 133 Maßnahmen, die im Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in zehn Kapiteln gebündelt sind, dienen 11 Maßnahmen konkret der Prävention und Bekämpfung von Zwangsverheiratungen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (16/8121) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/5501).

So unterstütze das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Modellprojekt zum Ausbau eines Online-Beratungsangebotes für von Zwangsverheiratung betroffene junge Migrantinnen.

Durch die Förderung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen, auch in den Communities und den Heimatländern, zur Aufklärung gegen Zwangsverheiratungen, solle die auch im politischen Raum benötigte wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas verbessert werden. Ebenfalls vorgesehen seien Frauenkurse, die niedrigschwellige Sprachförderangebote als integrationskursbegleitende Maßnahme, sowie Beratung zu individuellen, lebenslagenorientierten Themen enthalten.

Um den besonderen Bedürfnissen der Opfer von Menschenhandel, Zwangsverheiratung, häuslicher Gewalt und geschlechterspezifischer Verfolgung besser Rechnung tragen zu können, sollen auch Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz erarbeitet werden. Im Rahmen der im Nationalen Integrationsplan enthaltenen Zielsetzung, Zwangsverheiratungen zu verhindern, werde die Bundesregierung auch prüfen, ob und gegebenenfalls wie Verbesserungen der Rückkehrmöglichkeiten für heiratsverschleppte ausländische Frauen und Mädchen realisiert werden können, heißt es in der Antwort.

Informationen zum Thema Gewaltschutz im Rechtsportal Familienrecht

Quelle: Bundestag - hib-Meldung Nr. 060 vom 28.02.08