Familienrecht -

Kinder aus erster und zweiter Ehe beim Unterhalt gleichberechtigt

Das Landgercht Coburg hat zur Frage entschieden, inwiefern dem Vater gegenüber Kindern aus erster Ehe ein höherer pfändungsfreier Betrag zusteht, weil er inzwischen Kinder aus zweiter Ehe hat.

Demnach sind Kinder aus erster und zweiter Ehe jedenfalls in Sachen Unterhalt gegenüber dem Vater gleichberechtigt. Ihr Erzeuger kann daher nicht verlangen, dass bei der Bestimmung des „Selbstbehalts“ (pfändungsfreier Teil des Einkommens) die Interessen der Kinder aus zweiter Ehe stärker gewichtet werden als die seiner "Erstlinge".

Sachverhalt:

Aus erster Ehe hatte der Mann zwei elf und acht Jahre alte Kinder. Nachdem er inzwischen nochmals geheiratet hatte zwei weitere Kinder hatte, flossen keine Unterhaltszahlungen mehr an die „Erstlinge“. Die erwirkten daraufhin eine gerichtliche Pfändung in das Arbeitseinkommen ihres Vaters, wobei ihm von seinen 1.350 € monatlich 1.085 € als Selbstbehalt belassen wurden.Der Vater wollte jedocheine Erhöhung auf 1.170 € zu erreichen.

Entscheidung

Ohne Erfolg. Denn wegen der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Kindern Nummer drei und vier war der ihm eigentlich zustehende Selbstbehalt von 821 € ohnehin schon um die Hälfte seines diesen Betrag übersteigenden Einkommens (also um 274 €) gesteigert. Die andere Hälfte dieses „Mehreinkommens“ muss aber nach der Entscheidung des Gerichts für den Unterhalt der Kinder aus erster Ehe verbleiben. Sonst würden die nämlich gegenüber ihren Halbgeschwistern benachteiligt.

Quelle: LG Coburg - Pressemitteilung vom 28.07.08