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Europäischer Haftbefehl beschlossen

Bei Straftaten mit Auslandsbezug können inhaftierte Verdächtige künftig an Staaten der Europäischen Union ausgeliefert werden.

Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das erste Umsetzungsgesetz im Juli vergangenen Jahres beanstandet und für verfassungswidrig erklärt. Der neue Gesetzentwurf berücksichtigt nun die höchstrichterlichen Vorgaben. So wird der Auslands- oder Inlandsbezug einer Tat gesetzlich konkretisiert. Änderungen wurden auch bei der gerichtlichen Überprüfbarkeit der so genannten Bewilligungsentscheidung für eine Auslieferung vorgenommen.

Über die Einzelheiten berichteten wir bereits.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 29.06.06