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Oberlandesgerichte sollen über Auslieferung verurteilter Ausländer entscheiden

Künftig sollen die Oberlandesgerichte entscheiden, ob die Überstellung verurteilter Personen gegen deren Willen an ihr Heimatland zulässig ist. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Bisher waren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen die Landgerichte zuständig. Dies könnte sich angesichts der erheblichen Tragweite, der die Entscheidung über die Vollstreckung einer Strafe im Ausland für den Verurteilten zukommt, ändern.

Bei der gerichtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Vollstreckung im Ausland wird untersucht, ob bei Abwägung aller persönlichen Umstände eine Überstellung gegen den Willen der verurteilten Person in Betracht kommt. Ferner wird abgewogen, ob angesichts der Vollzugs- und Vollstreckungspraxis im ausländischen Staat eine Überstellung überhaupt zulässig ist und ob ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, dass der Verurteilte im Falle seiner Überstellung politisch verfolgt wird. Hierbei sei die "besondere Sachkunde der Oberlandesgerichte" von Nutzen.

Den Gesetzesentwurf (16/2452) der Bundesregierung können Sie auf der Website des Deutschen Bundestages kostenlos herunterladen.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 31.08.06