Künftig sollen die Oberlandesgerichte entscheiden, ob die Überstellung verurteilter Personen gegen deren Willen an ihr Heimatland zulässig ist. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Bisher waren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen die Landgerichte zuständig. Dies könnte sich angesichts der erheblichen Tragweite, der die Entscheidung über die Vollstreckung einer Strafe im Ausland für den Verurteilten zukommt, ändern.
Den Gesetzesentwurf (16/2452) der Bundesregierung können Sie auf der Website des Deutschen Bundestages kostenlos herunterladen.
Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 31.08.06