2/1.5 Zu §§ 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG

Autor: Kolmhuber

Zur Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Besprechung zum Urt. des LAG Mecklenburg v. 16.07.2014 - 4 Sa 43/14

I. LeitsätzeBei einer Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug muss der Arbeitgeber darlegen, dass die Angaben des Mitarbeiters falsch sind. Ein feindliches Arbeitsumfeld ist bei einem Auflösungsantrag zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.