Autor: Kolmhuber |
Ansprüche nach dem AGG können Arbeitnehmer nur gegen den (potentiellen) Arbeitgeber geltend machen
Besprechung zum Urt. des LAG Köln v. 25.06.2014 -
I. LeitsatzEs bleibt offen, ob das Kollektivvertragsprivileg des § 15 Abs. 3 AGG auf Fälle der mittelbaren Diskriminierung durch einen Verbandstarifvertrag beschränkt ist.
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