2/1.7 Zu §§ 242, 611 BGB

Autor: Schrader

Eine Abmahnung wegen unfreundlichen Verhaltens ist gerechtfertigt

Besprechung zum Urt. des LAG Schleswig-Holstein v. 20.05.2014 - 2 Sa 17/14

I. LeitsatzUnfreundliches Verhalten eines Arbeitnehmers gegenüber Kunden rechtfertigt in aller Regel eine Abmahnung.