2/1.3 Zu § 14 Abs. 2 TzBfG, § 78 BetrVG

Autor: Schrader

Zum Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag

Besprechung zum Ur. des BAG v. 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

I. LeitsatzLiegt eine verbotene Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds im Anschluss an die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen dessen Betriebsratstätigkeit vor, kann ein Anspruch auf Abschluss eines entsprechenden Folgevertrags bestehen.

II. SachverhaltEine Arbeitnehmerin schloss mit einem Chemieunternehmen einen rechtmäßigen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund ab. Einige Zeit später wurde sie in den Betriebsrat gewählt und im Anschluss ihr Vertrag verlängert - allerdings mit einer weiteren Befristung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit lehnte das Chemieunternehmen den Abschluss eines weiteren Vertrags ab. Die Betriebsrätin sah darin eine unzulässige Benachteiligung wegen ihrer Betriebsratstätigkeit, was die Arbeitgeberin bestritt. Daraufhin erhob sie eine Befristungskontrollklage sowie hilfsweise Klage auf Abschluss eines Folgevertrags.