2/1.8 Zu § 1 Abs. 3 KSchG

Autor: Kolmhuber

Private Nutzung des Internets ohne ausdrückliche Gestattung des Arbeitgebers

Besprechung zum Urt. des LAG Schleswig-Holstein v. 06.05.2014 - 1 Sa 421/13

I. LeitsatzBei einer verhaltensbedingten Kündigung wegen exzessiver Nutzung des Internets während der Arbeitszeit trotz fehlender Erlaubnis bedarf es grundsätzlich keiner vorherigen Abmahnung.