Autor: Kolmhuber |
Private Nutzung des Internets ohne ausdrückliche Gestattung des Arbeitgebers
Besprechung zum Urt. des LAG Schleswig-Holstein v. 06.05.2014 - 1 Sa 421/13
I. LeitsatzBei einer verhaltensbedingten Kündigung wegen exzessiver Nutzung des Internets während der Arbeitszeit trotz fehlender Erlaubnis bedarf es grundsätzlich keiner vorherigen Abmahnung.
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