Autor: Kolmhuber |
Zur Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
Besprechung zum Urt. des
I. LeitsätzeBei einer Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug muss der Arbeitgeber darlegen, dass die Angaben des Mitarbeiters falsch sind. Ein feindliches Arbeitsumfeld ist bei einem Auflösungsantrag zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
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