2/1.6 Zu §§ 3 Abs. 2, 15 AGG; § 64 Abs. 6 ArbGG; § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO

Autor: Kolmhuber

Ansprüche nach dem AGG können Arbeitnehmer nur gegen den (potentiellen) Arbeitgeber geltend machen

Besprechung zum Urt. des LAG Köln v. 25.06.2014 - 5 Sa 75/14

I. LeitsatzEs bleibt offen, ob das Kollektivvertragsprivileg des § 15 Abs. 3 AGG auf Fälle der mittelbaren Diskriminierung durch einen Verbandstarifvertrag beschränkt ist.