2/1.7 Zu § 103 BetrVG; § 626 BGB

Autor: Kolmhuber

Keine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Besprechung zum Beschluss LAG Düsseldorf v. 04.03.2016 - 10 TaBV 102/15

I. LeitsatzDie Herstellung einer Verbindung zwischen den betrieblichen Verhältnissen und jenen der Weimarer Republik ist u.U. von der Meinungsfreiheit gedeckt.