Autor: Kolmhuber |
Keine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Besprechung zum Beschluss LAG Düsseldorf v. 04.03.2016 -
I. LeitsatzDie Herstellung einer Verbindung zwischen den betrieblichen Verhältnissen und jenen der Weimarer Republik ist u.U. von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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