Autor: Kolmhuber |
Unterscheidung von Zeitbefristung mit Angabe des Befristungsgrunds und Zweckbefristung
Besprechung zum Urteil des LAG Rheinland-Pfalz v. 10.03.2016 - 5 Sa 365/15
I. LeitsatzDie Vereinbarung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt schließt eine Zweckbefristung grundsätzlich aus.
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