Autor: Kolmhuber |
Ist eine Altersgrenze bei der Berechnung einer Betriebsrente eine unzulässige Diskriminierung?
Besprechung zum Urteil des LAG München v. 10.02.2016 -
I. LeitsatzDie Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ist durch das legitime Ziel der Berechenbarkeit und Begrenzbarkeit des Aufwands der Altersversorgung gerechtfertigt.
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