Autor: Schrader |
Keine Wahrung einer Ausschlussfrist nur durch Schreiben an Gericht
Besprechung zum Urteil des BAG v. 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
I. LeitsätzeIst eine tarifliche Ausschlussfrist zu beachten, reicht es zur Fristwahrung nicht aus, dass ein Geltendmachungsschreiben vor Ablauf der Frist bei Gericht eingeht. Vielmehr muss es dem Gegner innerhalb der Frist zugestellt werden.
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