2/1.8 Zu § 2 Abs. 2, § 10 AGG; § 2 Abs. 1 BetrAVG

Autor: Kolmhuber

Ist eine Altersgrenze bei der Berechnung einer Betriebsrente eine unzulässige Diskriminierung?

Besprechung zum Urteil des LAG München v. 10.02.2016 - 11 Sa 924/15

I. LeitsatzDie Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ist durch das legitime Ziel der Berechenbarkeit und Begrenzbarkeit des Aufwands der Altersversorgung gerechtfertigt.