3/3.1 Besondere Bedeutung der Rechtsschutzversicherung (RSV) im Arbeitsrecht

Autor: Kreutzfeldt

Kostentragungspflicht der obsiegenden Partei

Im Arbeitsrecht sind Rechtsschutzversicherungen (RSV) wegen der gesetzlichen Regelung in § 12a ArbGG von besonderer Bedeutung.

Es stößt meist beim Mandanten auf Unverständnis, dass er trotz gewonnenen Prozesses die Anwaltskosten selbst zu tragen hat.

Informationspflicht des Rechtsanwalts

Der Rechtsanwalt hat daher gründlich zu prüfen, ob der angestrebte Erfolg in einem vom Mandanten gebilligten Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten steht. Der Rechtsanwalt, der seine Gebühren nach dem RVG abrechnet, sollte beachten, dass diese Kosten von der RSV nur unter bestimmten Voraussetzungen getragen werden.

Zu prüfen ist, ob nach den Allgemeinen Bedingungen für die RSV des Mandanten1) vermutlich Deckungsschutz gewährt werden wird.

Die ARB sind Musterbedingungen, an denen sich die RSVs orientieren. Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung stimmen die Bedingungen der jeweiligen RSV weitestgehend mit den Musterbedingungen2) überein.

Konkrete ARB einsehen