3/3.2 Versicherungsschutz

Autor: Kreutzfeldt

Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB 2012)

Die RSV versichert das Kostenrisiko des Versicherungsnehmers für entstandene Versicherungsfälle nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2012).

Auftrag des Rechtsanwalts

Nach Nr. 1 ARB 2012, zuvor § 1, erbringt die Versicherung die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang. Dieser Leistungsumfang kann unabhängig von den Muster-ARB unterschiedlich ausfallen. Der Versicherungsnehmer kann einen Rechtsanwalt auswählen (Nr. 4.1.3 ARB 2012, zuvor § 17 Abs. 3). Der Rechtsanwalt zeigt bei der RSV dann den Versicherungsfall an und bittet um die Deckungszusage.

Versicherungsschutz für Arbeitgeber

Mit einer RSV wird ein Rechtsanwalt in Arbeitsrechtssachen in erster Linie bei der Wahrnehmung von Arbeitnehmermandaten konfrontiert werden. Es besteht aber auch für Arbeitgeber die Möglichkeit, für arbeitsrechtliche Angelegenheiten eine RSV abzuschließen. In der Praxis ist dies in erster Linie bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zunehmend festzustellen. Der Versicherungsgegenstand im Arbeitsrecht ist für den Arbeitgeber in Nr. 2.1.1 zweite Überschrift ARB 2012, zuvor § 28 Abs. 3 i.V.m. § 2 Buchst. b), geregelt.8) Er beinhaltet i.d.R. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen.