Autor: Kreutzfeldt |
Der Rechtsanwalt sollte bei der Übernahme eines Mandats von einem rechtsschutzversicherten Mandanten entscheiden, ob er sich bereit erklärt, für diesen die Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag zu übernehmen. Der Mandant ist darauf hinzuweisen, dass bei den RSVs nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht und eine Vielzahl von Klauseln zugunsten der Versicherung den Versicherungsschutz des Mandanten begrenzt.
Der Mandant ist vor allem darüber zu informieren, dass er der Gebührenschuldner des Rechtsanwalts bleibt und die Auseinandersetzung mit der
Empfehlenswert ist, die anwaltliche Tätigkeit gegenüber der
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