4/2.4.8.4 Weiterbeschäftigungsantrag

Autor: Kloppenburg

Leistungsantrag

Streitgegenstand ist insoweit regelmäßig die Beschäftigung während des Kündigungsschutzverfahrens nach Ablauf der Kündigungsfrist (zu den Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs siehe Teil 7/11.1). Das soll bereits im Antrag zum Ausdruck kommen. Es handelt sich regelmäßig um einen Leistungsantrag, der auf die Verurteilung des/der Beklagten gerichtet ist, "die Klägerin/den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu den bisherigen Bedingungen als … zu beschäftigen."

Konkretisierung erforderlich!

Die Tätigkeit muss so konkret umschrieben sein, dass ein vollstreckungsfähiger Inhalt entsteht. Dabei ist nach Auffassung des BAG zu beachten, dass nicht in das Direktionsrecht des Arbeitgebers eingegriffen wird. Soweit nicht die Ausübung dieses Weisungsrechts im Einzelfall Gegenstand des Erkenntnisverfahrens sei, gebe es deshalb keine rechtliche Handhabe, um den Arbeitgeber durch einen Beschäftigungsausspruch zur Beschäftigung des Arbeitnehmers in einer bestimmten, eng begrenzten Weise zu verpflichten.6)