4/6.12 Unterlagen

Autor: Klatt

4/6.12.1 Inhalte der Lohnunterlagen

Vom Betrieb ist in den Lohnunterlagen eine ganze Reihe von Angaben festzuhalten, die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigten und die Beitragsabführung für sie erforderlich sind.

Die Aufzeichnungen sind auch dann zu führen, wenn keine Beiträge zu zahlen oder keinerlei Meldungen zu entrichten sind.

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

a)

der Familien- und Vorname und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal,

b)

das Geburtsdatum,

c)

bei Ausländern aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und die Arbeitsgenehmigung,

d)

die Anschrift,

e)

der Beginn und das Ende der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne,

f)

der Beginn und das Ende der Altersteilzeitarbeit,

g)

das Wertguthaben aus flexibler Arbeitszeit einschließlich der Änderung (Zu- und Abgänge), der Abrechnungsmonat der ersten Gutschrift sowie der Abrechnungsmonat für jede Änderung (besondere Aufzeichnungen über beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind entbehrlich),

h)

die Beschäftigungsart, d.h. die Bezeichnung der tatsächlichen ausgeübten Beschäftigung,

i)