4/6.4 Ankündigung der Betriebsprüfung

Autor: Klatt

Die turnusmäßige Betriebsprüfung durch den Träger der Rentenversicherung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung. Sie soll nach Möglichkeit einen Monat, muss jedoch 14 Tage vor der Prüfung erfolgen.

Der telefonisch vereinbarte Prüftermin wird i.d.R. noch einmal schriftlich bestätigt. In dem Prüfankündigungsschreiben werden darüber hinaus alle vom Arbeitgeber bereitzuhaltenden Unterlagen aufgeführt.

Letzte redaktionelle Änderung: 25.11.2021