Autor: Klatt |
Gemäß §
Gemäß § 103 Abs. 5 SGB V kann die Eintragung in der Warteliste für die Zulassung auf einen Vertragsarztsitz im ehemals gesperrten Gebiet gem. §
In der Praxis werden auch Doppelzulassungen akzeptiert, z.B. als Orthopäde und Chirurg, als Zahnarzt und Arzt (Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen)5) oder als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut.
Der Antrag muss im Wesentlichen enthalten (§
Antrag an den Zulassungsausschuss, |
Nachweis der Eintragung in das Arztregister durch Vorlage des Registerauszugs, |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|