Mit der Änderungskündigung kann eine Änderung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen einseitig durchgesetzt werden. Die Änderungskündigung besteht aus zwei Willenserklärungen: Sie enthält erstens eine Kündigungserklärung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Damit verbunden ist zweitens das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzusetzen.1)
PraxistippDie zwei Bestandteile der Änderungskündigung sollen in der Erklärung möglichst klar zum Ausdruck kommen (siehe die Arbeitshilfe in Teil 7/6.6), also:
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Die Änderungskündigung kann sich auf Art, Ort oder Umfang der Tätigkeit (= Leistung) und/oder die Höhe des Entgelts (= Gegenleistung) beziehen.
Das Kündigungsschutzrecht regelt nicht nur die einseitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitgeber, sondern bietet auch Schutz vor einseitigen Änderungen der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen.
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