Autor: Kolmhuber |
Besprechung zum Urteil des BAG vom 26.10.2017 - 6 AZR 511/16
InsO § 131
I. LeitsatzArbeitsgerichte sind im Anfechtungsstreit an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden, welcher Insolvenzantrag Eröffnungsgrundlage ist.
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