2/1.4 Inkongruente Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer sind uneingeschränkt anfechtbar

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG vom 26.10.2017 - 6 AZR 511/16

InsO § 131

I. LeitsatzArbeitsgerichte sind im Anfechtungsstreit an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden, welcher Insolvenzantrag Eröffnungsgrundlage ist.