Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des BAG vom 21.03.2018 - 7 AZR 590/16
§§ 78 Satz 2, 103 BetrVG; § 134 BGB; § 15 KSchG
I. LeitsatzSchließen der Arbeitgeber und ein Mitglied des Betriebsrats einen Aufhebungsvertrag und wird dadurch das Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst, liegt darin keine unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds.
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