2/1.2 Verwertungsverbot von Erkenntnissen, die durch Einsatz eines Keyloggers gewonnen wurden

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG v. 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

BGB § 626 Abs. 1

KSchG § 1 Abs. 2

BDSG § 4

BDSG § 32 Abs. 1

GG Art. 2 Abs. 1

I. LeitsatzEine verdeckte Überwachung des Arbeitnehmers mittels sogenannter Keylogger ist ohne begründeten Verdacht unzulässig. Das ergibt sich aus § 32 Abs. 1 BDSG.