Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des LAG Hamm v. 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
BGB § 626
I. LeitsatzEine Verdachtskündigung ist nur möglich, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein Fehlverhalten vorliegt. Stets muss der Arbeitnehmer zu den Vorwürfen angehört werden. Das gilt auch für eine Kündigung im Bankensektor.
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